Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Wald
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Schweizer Wald ist gemäss Bundegesetzgebung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Auch in den Kantonen BL und BS wird unter strengen Vorgaben punktuell von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und offiziell zugelassene Schutzmittel in minimalen Mengen eingesetzt. Dadurch werden Nadelholzpolter der Qualität A/B im Wald vor der Entwertung durch den gestreiften Nutzholzborkenkäfer geschützt.
WaldBeiderBasel möchte seine Waldeigentümer, sowie die lokale Holzindustrie unterstützen zu 100 % auf Pflanzenschutzmitteleinsatz im Wald zu verzichten. Dafür müssen Ersatzlösungen diskutiert und getestet werden.
In einem Pilotprojekt 2021/22 wird getestet, ob der Einsatz von unbehandelten Schutznetzen zum Erfolg führen könnte. Statt das Holz mit Pflanzenschutzmittel zu behandeln, werden die Holzpolter durch sehr feine Netze abgedeckt und so vor der Holzentwertung geschützt.
Für dieses Pilotprojekt werden drei Nutzholz-Polter (je 60-100 m³) von Fichte und Tanne der höchsten Qualität im Wald gelagert und mittels einer Insektenschutzfolie abgedeckt. Die Holzpolter werden bis in den Frühling, März-Juni mit dem Insektenschutznetz eingekleidet bleiben. Nach dem Abdecken und dem Transport zur Holzindustrie wird beurteilt, ob die Polter effektiv vor dem gestreiften Nutzholzborkenkäfer geschützt werden konnten und ob keine weiteren Holzentwertungen eingetreten sind.
Erste Resultate werden im Sommer 2022 erwartet.
Positionspapier WaldBeiderBasel
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